Rechtsgebiete

Besonders stark spezialisiert und erfahren sind wir in bestimmten Teilbereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Profitieren Sie von dieser Spezialisierung.

Die nachfolgenden Gebiete stellen lediglich einen Auszug unseres Dienstleistungsspektrums dar. Sollte das von Ihnen gesuchte Gebiet nicht unten aufgeführt sein, sprechen Sie uns gerne direkt an.

  • Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Musiker, Bands und andere ausführende Künstler, daneben Musik- und Textautoren, Veranstalter, öffentliche Institutionen und Unternehmen aus dem Musikbereich.

    Wir begleiten auf Wunsch unsere Mandanten auch über Jahre hinweg bei der Gestaltung von Verträgen mit Management, Tonträgerunternehmen, Verlagen, Booking-Agenturen und Veranstaltern und führen dabei auch die erforderlichen Verhandlungen. Darüber hinaus unterstützen wir u. a. auch bei Überprüfung und Gestaltung von

    • Bandübernahmeverträgen

    • Verlagsverträgen

    • Künstlerexklusivverträgen

    • Mitwirkungsverträgen

    • Künstlerquittungen

    • Joint Venture Verträgen

    Dabei profitieren wir von vielfältigen, über 30 Jahre hinweg aufgebauten und gepflegten Kontakten innerhalb der Musikbranche.

    Zu unseren Mandanten im Musikbereich gehören junge und noch wenig bekannte Künstler ebenso wie einige der prominentesten Musiker in Deutschland. So vertreten wir seit nunmehr 30 Jahren die Herren Michael Beck, Thomas Dürr, Andreas Rieke und Michael Schmidt aka DIE FANTASTISCHEN VIER.

  • Unsere Kanzlei bearbeitet seit fast 70 Jahren ständig Mandate namhafter Versicherungsunternehmen. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit liegt unter anderem bei folgenden Themenbereichen:

    • Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Kraft- und Betriebshaftpflichtversicherer

    • Prüfung der Erfolgsaussichten und Abwehr von Ansprüchen in Fällen mit Verdacht auf Versicherungsbetrug: Wir beobachten in diesem speziellen Bereich seit vielen Jahren die Entwicklung der Rechtsprechung und nehmen regelmäßig an entsprechenden Seminaren teil.

    • Abwehr unberechtigter Ansprüche in der Industrie- und Betriebshaftpflicht, insbesondere in den Bereichen Verkehrssicherung und Arbeitsschutz.

    • Abwehr unberechtigter Ansprüche im Zusammenhang mit Versorgungsstörungen (Wasser, Gas, Elektrizität): Ein überregionales Versorgungsunternehmen und dessen Versicherer vertreten wir seit über zehn Jahren in diesem Bereich und verfügen daher über sehr spezielle rechtliche, aber auch technische Kenntnisse solcher Fälle.

    • Kaskoprozesse und Durchsetzung von Regressforderungen.

    In allen genannten Sparten sind wir ständig auch im Großschadensbereich (Sach- und Personenschäden) tätig. Die versicherungstechnische Betrachtung solcher Sachverhalte (Reserven, Abfindungen, Gesamterledigungen) sind uns vertraut. Wir sind in diesem Bereich überregional, forensisch tätig.

  • Wir vertreten Arbeitgeber, Organmitglieder und leitende Angestellte, aber ebenso gerne auch Arbeitnehmer in allen Prozess- und Beratungssituationen des Arbeitsrechts.

    Für Arbeitgeber:

    • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Arbeitsanweisungen und Regelwerken, Betriebsvereinbarungen und anderen kollektivrechtlichen Regelungen.

    • Vorfeldberatung (oft mit festem Beratungsvertrag) bei Störungen im Arbeitsverhältnis, zum Beispiel vor Abmahnungen, Betriebsänderungen oder bei Krankheit (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Beratung bei besonderen Arbeitsverhältnissen (Schwangerschaft, Schwerbehinderung usw.), zu Tarifbindungen usw.

    • Hintergrundberatung und Vorbereitung rechtsicherer Aufhebungsverträge, von schriftlichen Betriebsratsanhörungen und von Kündigungen.

    • Begleitung bei schwerwiegenden Betriebsänderungen, zum Beispiel vor Massenentlassungen nach § 17 KSchG, Ausarbeitung von Sozialplänen usw.

    • Betriebsstreitigkeiten aller Art auf Unternehmerseite, auch in Beschlussverfahren und in Einigungsstellen.

    Für Arbeitnehmer:

    • Prüfung und Erläuterung von Arbeits- und Dienstverträgen.

    • Hintergrundberatung bei Problemen im Arbeitsverhältnis, z. B. Versetzung, Abmahnung, Betriebsänderung, Betriebsübergang usw.

    • Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen, z. B. auf Lohn oder Urlaub.

    • Krisenberatung bei erwarteter oder schon ausgesprochener Kündigung. Vertretung bei Kündigungsschutzklagen. Verhandlung von Abfindungsverträgen und Vergleichen.

  • Wir vertreten gewerbliche und private Vermieter und Mieter sowie Hausverwaltungen und (Mit-) Eigentümer und stehen diesen beratend sowie im Prozess zur Seite.

    Neben der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberaum beraten wir auch bei Störungen des Mietverhältnisses, beispielsweise bei Schimmel, Baulärm und sonstigen Mietmängeln, verspätet oder nicht gezahlter Miete, noch vor Abmahnung oder Kündigung. Auch bei den nachfolgenden Themen helfen wir gerne weiter und beraten Sie umfassend:

    • Mietmangel & Mietminderung

    • Ordentlichen bzw. fristlose Kündigung

    • Kündigungsfristen

    • Schönheitsreparaturen

    • Nebenkostenabrechnung

    • Mieterhöhung

    • Modernisierung

    • Hausordnung

    • Untermieter/ Nachmieter/ Gebrauchsüberlassung

    • Mietrückstände

    • Eigentümerbeschlüsse

    • WEG- Anfechtungsverfahren (-klage)

    • Verwaltertätigkeiten

    • Fragen des Sonder- und Gemeinschaftseigentums

    • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Private Mandanten beraten wir laufend in erbrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehört insbesondere

    • Beratung über Testamente und Erbverträge

    • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

    • Auseinandersetzung von Nachlässen

    • Testamentsvollstreckungen

    • Betreuungen

    • Betreuungsverfügungen

    • Vorsorgevollmachten

    • Generalvollmachten